Wir weisen darauf hin, das Grabmäler vor dem Aufstellen genehmigt werden müssen.
Dasselbe gilt für gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof.
Auch in Tschirma und Nitschareuth sind nun Grabeinfassungen erlaubt. Wir bitten jedoch ausdrücklich darum, die naturnahe Gestaltung des Friedhofes zu achten und eventuelle
Einfassungen möglichst tief zu setzen und mit Bodendeckern überwachsen zu lassen.
Die Friedhofsverwaltung
Hier die jeweiligen Dokumente im PDF-Format zum Download:
Friedhofsordnung Nitschareuth 2015
Friedhofsordnung Tschirma 2015
Friedhofsordnung Wittchendorf 2015