Wahl zum Gemeindekirchenrat im September 2025:
1. Am 21.9. (Nitschareuth und Wittchendorf) und am 28.9. (Tschirma und Kühdorf) finden die Wahlen des Gemeindekirchenrates statt.
2. Es sind insgesamt 25 Mitglieder für den Gemeindekirchenrat des Kirchengemeindeverbandes zu wählen. (Tschirma: 9, Nitschareuth: 8, Kühdorf: 4, Wittchendorf: 4)
3. Alle Gemeindeglieder werden gebeten, Kandidatenvorschläge für den Gemeindekirchenrat bis spätestens 18. Mai 2025 im Pfarramt bzw. bei der Vorsitzenden des Gemeindekirchenrates (Anja-Maria Vetter, Nitschareuth 23) schriftlich einzureichen. Entsprechende Formulare sind im Pfarramt und bei Frau Vetter erhältlich, bzw. auf der Homepage zum Ausdrucken.
4. Vorgeschlagen werden können alle Gemeindeglieder:
die seit mindestens sechs Monaten der Kirchengemeinde angehören,
die bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
die zum Abendmahl zugelassen sind,
die die Wählbarkeit nicht verloren haben und am Leben der Kirchengemeinde teilnehmen.
5. Es besteht die Möglichkeit, per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie im Pfarramt.
Der Gemeindekirchenrat